Neuseeland: Working Holiday Visum 2015 / 2016 für Österreicher ab 24. April 2015
Ab dem 24. April 2015 um 10:00 Uhr neuseeländischer Zeit können Österreicher wieder das Working Holiday Visum für Neuseeland beantragen. Das Visum ist für ein halbes Jahr gültig und erlaubt jungen Österreichern zwischen 18 und 30 Jahren in Neuseeland zu reisen und zu jobben.
Jedes Jahr vergibt Neuseeland 100 Working Holiday Visa für Österreicher. Die Bewerbung für diese 100 Plätze ist ab dem 24. April 2015 um 10:00 Uhr neuseeländischer Zeit wieder möglich. Da die Anzahl der Plätze so gering ist, werden die Working Holiday Visa für 2015/2016 wahrscheinlich sehr schnell vergeben sein. Darum ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig für ein Visum bewirbst, am besten gleich in den ersten Minuten in denen es möglich ist.
Achtung Zeitverschiebung! Wenn es in Neuseeland am 24. April 2015 10:00 Uhr ist, ist es in Österreich 00:00 Uhr am 24. April 2015. Wenn du das Working Holiday Visum für Neuseeland also beantragen möchtest, dann halte dich am besten schon gegen 23:50 Uhr am 23. April 2015 mit allen nötigen Unterlagen vor dem Computer bereit, damit du die Chance hast einen der 100 Plätze, die vergeben werden, zu ergattern.
Unter folgendem Link kannst du dich für das Working Holiday Visum bewerben:
Am besten legst du schon vor dem 24. April in aller Ruhe ein Benutzerkonto an.
Bevor du dann am 24. April die Onlinebewerbung ausfüllst, vergewissere dich, dass du alle nötigen Unterlagen parat hast.
Folgende Unterlagen brauchst du:
- Gültigen österreichischen Reisepass, der drei Monate länger als dein geplanter Aufenthalt in Neuseeland gültig sein muss.
- Eine gültige Visa oder Mastercard für die Bezahlung der Visumgebühr
Beim Ausfüllen der Onlinebewerbung musst du folgende Punkte beachten:
- Verwende nur Buchstaben die im englischen Alphabet vorkommen. Wenn dein Name Buchstaben enthält, wie z.B, ä, ö, oder ü, dann schreibe ihn bitte entsprechend mit ae, oe oder ue. Dein Name sollte auf jeden Fall so geschrieben werden, wie er in deinem Reisepass ganz unten zwischen diesen Zeichen <<<< steht.
- Verwende die korrekte Reisepassnummer, diese befindet sich oben rechts in deinem Reisepass.
- Achte darauf, dass in der Onlinebewerbung das Gültigkeitsdatum des Reisepasses und dein Geburtsdatum mit den Daten in deinem Reisepass übereinstimmen.
Du wirst dann per E-Mail über den Status deiner Bewerbung informiert und kannst dich bei Immigration New Zealand mit deinem Benutzerkonto anmelden und dein elektronisches Visum ausdrucken. (Unter dem gleichen Link wie oben.)
Für mehr Infos zum Working Holiday Visum für Neuseeland siehe hier: Das Work and Travel Visum für Neuseeland
Meine Buchempfehlung für Work and Travel in Neuseeland mit dem Working Holiday Visum: Neuseeland – Reisen und Jobben mit dem Working Holiday Visum (Reiseführer)
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Und wann gibt es die nächsten Visa für Neuseeland zum Arbeiten im Ausland? Der Termin ist ja jetzt schon ein paar Monate her… Und noch eine Frage: Gelten diese Fristen eigentlich nur für Österreicher oder wie ist das wenn man aus der Schweiz kommt und auch gerne einen Englisch Aufenthalt in Neuseeland machen will bzw. sich nebenbei bei Jobs im Ausland etwas dazuverdienen möchte?
Die nächsten Working Holiday Visa für Österreicher gibt es erst wieder im Mai 2016. Dieser Termin gilt nur für Österreicher. Deutsche Staatsbürger können sich immer für ein Working Holiday Visum bewerben. Für Schweizer gibt es bis jetzt leider noch kein Working Holiday Scheme mit Neuseeland. Schweizer und auch Österreicher, die für dieses Jahr kein Work and Travel Visum mehr für Neuseeland bekommen haben, können aber z.B. als Tourist nach Neuseeland einreisen und dort wwoofen. Eine andere Alternative wäre sich für ein Temporary Work Visa zu bewerben. Hierfür ist aber meistens ein Jobangebot aus Neuseeland nötig. Kleiner Tipp: Im Winter werden in Neuseeland immer viele Ski- und Snowboardlehrer gebraucht. Weitere Informationen zum Temporary Work Visa gibt es hier: http://www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/
Ich glaube Sie haben hier einen Fehler mit der Zeitverschiebung.
Diese beträgt +12 Stunden -> Ist es bei uns 00:00 ist es bereits 12:00 in Neuseeland
Dementsprechend muss man bereits um 22:00 Uhr sich anmelden.
Hallo Fabio,
vielen Dank für deinen Kommentar. Das ist richtig, normalerweise beträgt die Zeitverschiebung 12 Stunden. Da aber bei uns Ende März und in Neuseeland Anfang April die Zeit umgestellt wird, begrägt die Zeitverschiebung dann nur noch 10 Stunden. Das muss man dann also beachten, wenn man sich für das Working Holiday Visum bewerben möchte.
Dieses Jahr können sich Österreicher übrigens ab dem 4. Mai um 10:00 Uhr morgens neuseeländischer Zeit wieder für die WHV bewerben.
VG
Jo
Vielen lieben Dank, hätte ich ansonsten nicht gewusst.
Könntet Ihr eigentlich sagen, wie schnell man tatsächlich sein muss um einen Platz zu ergattern? Und ab wann gilt den die Anmeldung als für eine Person reserviert? Um das näher auszuführen, was ich damit meine, ein Beispiel. Wenn ich also auf der Pop-Up Seite nun in der Liste Austria auswähle und auf den Button klicke, ist dann bereits 1 Platz „vergeben“, oder erst nachdem ich den kompletten Sheet abgegeben habe und die 110 Euro mittels Kreditkarte gezahlt habe?
(Wäre toll, wenn Ihr mir eine Mail schreiben könntet, da ich die AW fast nicht gesehen hätte…)
Hallo Fabio,
der Platz ist erst vergeben, wenn du alles abgeschlossen hast und eine Zusage bekommen hast. Wenn du z.B. anfängst die Bewerbung auszufüllen und sie speicherst ohne abzuschicken, weil du sie später fertigmachen möchtest, kann es sein, dass du keinen Plazt mehr bekommst, weil in der Zwischenzeit andere ihre Bewerbung eingereicht haben. Versuche also einfach ganz am Anfang so zügig wie möglich deine Bewerbung durchzuziehen und abzuschicken. Ich drücke dir die Daumen und wünsche viel Erfolg! (Und die Mail zu dir ist auch schon unterwegs.) 🙂
Hallo!
Ich hätte auch eine Frage zur Application. Überall steht, dass man bei der Bewerbung nur die Kreditkarte und den Reisepass zurechtgelegt haben muss. Aber was sollte man sonst noch beachten? Wie lange ist das Formular bzw was muss man da alles ausfüllen? Weil vorbereiten kann man es anscheinend ja nicht. Bin ja schon etwas nervös, dass ich irgendwas vergesse. Hab mir zwar den Q&A Teil durchgelesen und auch sonst alles was mir wichtig erschien, aber fragen schadet nie.
Wie ist das eigentlich, wenn man eingeschriebener Student ist? Ich wollte mich nicht extra austragen lassen. Muss man das angeben? Wenn ja, fragen die doch bestimmt, warum man nicht zum studieren im eigenen Land bleibt… bzw sollte man sonst ein Semester „frei“nehmen?
Muss man schon eine Krankenversicherung abgeschlossen haben?
Viele Grüße,
Anita 🙂
Hallo Anita,
du brauchst wirklich nur deinen Reisepass und eine Kreditkarte.
Das Online-Formular besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil wirst du nach deinen persönlichen Daten gefragt (Name, Adresse, Telefon etc.). Im zweiten Teil wirst du zu deiner Gesundheit befragt und ob du vor Kurzem in einem Land mit Tuberkulose-Risiko warst. Im dritten Teil will man von dir wissen, ob du eine kriminelle Vergangenheit hast und im letzten Teil geht es darum, ob du schon mal ein Working Holiday Visum beantragt und ob du genug Geld etc. hast. Du solltest vor dem Ausfüllen das Merkblatt zu den Gesundheitsbestimmungen NZIS 1121 gelesen haben.
Während des Bewerbungsprozesses wirst du nicht gefragt, ob du Student bist.
Die Auslandskrankenversicherung brauchst du für die Beantragung des Working Holiday Visums noch nicht. Du brauchst sie erst, wenn du nach Neuseeland reist.
Ich empfehle dir, schon ein Benutzerkonto angelegt und dich schon eingeloggt zu haben. Bzw. du kannst dich ja jetzt schon mal einloggen und dich ein bisschen auf der Seite umsehen, damit du dann das Onlineformular schnell findest. (Nachdem du dich eingeloggt hast, musst du oben in der linken Spalte auf Working Holiday klicken und dann geht ein neues Fenster für die Online-Bewerbung auf.)
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg!
LG Jo
Hey, möchte mich 2018 bewerben. Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich das Visa bekomme, wenn ich mich direkt in den ersten Minuten bewerbe?
Lg
Hallo Konrad,
so pauschal kann man das nicht sagen. Wenn du dich gleich in den ersten Minuten bewirbst, ist die Wahrscheinlichkeit ein Working Holiday Visum zu bekommen natürlich am höchsten, weil du dann einer von den Ersten bist und es noch Plätze gibt. Ich würde dir also auf jeden Fall empfehlen deinen Antrag so früh wie möglich, am besten in den ersten Minuten, abzuschicken.
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg dabei und drücke dir schon jetzt die Daumen! 🙂
LG Johanna
Hi Johanna,
ich hätte zwei Fragen: Brauche ich für die Bewerbung für ein österreichisches Work&Travel-Visum in Neuseeland einen aktuellen Strafregisterauszug (Police Report)? Und stimmt es, dass die Vergabe für 2019 am 3.Mai, 10am neuseeländischer Zeit beginnt?
LG Sebastian
Hi Sebastian,
ja genau, ab 10 Uhr morgens am 3. Mai 2019 neuseeländischer Zeit kannst du dich wieder für ein Working Holiday Visum bewerben. Für die Onlinebewerbung brauchst du keinen Strafregisterauszug (Police Report). Du musst während der Bewerbung nur ein paar Fragen beantworten. Nachdem du dich online beworben hast, kann es sein, dass die neuseeländische Einwanderungsbehörde doch noch ein solches polizeiliches Führungszeugnis möchte. Das wird man dir in so einem Fall aber mitteilen. Grundsätzlich brauchst du aber erst mal keins. 🙂
Viel Erfolg bei der Bewerbung und viele Grüße!
Johanna